Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet  am Dienstag, 4.02.2024 um 19:30 im Sitzungszimmer  der Gemeinde in Alxing statt.

Tagesordnung : 


Gemeinderatssitzung vom 14.1.2025

Bei dem nachfolgenden Gedächtnisprotokoll zur Gemeinderatssitzung handelt es sich um eine persönliche Niederschrift von Angela Felzmann-Gaibinger, die ihre Eindrücke von der Sitzung wiedergeben. Das offizielle Protokoll wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. 

Ohne GRe Liebl und Grünfelder

 

TOP 1: Bürgeranfragen:

Keine

 

TOP 2: Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften vom 3.12. und 16.12.2024

B: jeweils einstimmig, ohne diejenigen, die bei den Sitzungen nicht anwesend waren.

 

TOP 3: Erweiterung einer bestehenden Wohnung (Obergeschoss), Errichtung einer Außentreppe, eines Balkons und von drei Gauben, Lindenstraße 24 (Fl.-Nr. 1366 – AZ. 2024/12)

B: einstimmig , ohne GR Bittner wegen Betroffenheit

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung vom 1.9.2024 wird erteilt

 

TOP 4: Bauantrag zum Neubau eines Tierwohl – Strohstalles für trächtige Milchkühe und Kälber, Hüttelkofen 7 (Fl. -Nr. 2340 – Az. 2024/16)

B: einstimmig

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung vom 11.11.2024 wird erteilt.

 

TOP 5: Bauantrag zum Einbau einer zweiten Wohneinheit im bestehenden Wohnhaus, Talstraße 10 (Fl.-Nr. 1607/1- AZ. 2024/17

B: einstimmig

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung vom 12.11.2024 wird erteilt.

 

TOP 6: Ökomodellregion

Ohne Beschluss, da der Erstbeschluss am 10.1.2023 für 2 Jahre gefasst wurde und bisher kein neuer Antrag eingegangen ist.

 

TOP 7: Ganztagesbetreuung

B: einstimmig

Die Ganztagesbetreuung soll in Form der „erweiterten Mittagsbetreuung“ erfolgen

 

B: einstimmig

Dafür soll ein Neubau an Stelle des alten Feuerwehrhauses errichtet werden

 

B: mit 7 Ja- zu 4 Neinstimmen

Der Neubau soll höhengleich mit dem derzeitigen Bestand geplant werden

 

B: mit einer Gegenstimme

Der planenden Architektin werden folgende Aufträge erteilt:

  • Zu prüfen, ob ein ca. 45 bis 50 qm großer zusätzliche Raum für eine Spielgruppe eingeplant werden kann
  • Zu prüfen, ob in dem Gebäude für die erweiterte Mittagsbetreuung 40- 50 Kinder (mit oder ohne den Raum für die Spielgruppe) untergebracht werden können.
  • Zu prüfen, ob neben den bereits vorgesehenen Räumen eine größere Küche und ein zusätzliches Büro untergebracht werden können.

TOP 8: Zuschussantrag Montessorischule

B: einstimmig

abgelehnt

 

TOP 9: sonstige Bekanntgaben nichtöffentlich:

  • FFW Bruck: Vergabe Beratungskosten für Stundenlohn
  • Rückgabe eines Grundstücks aus dem Gewerbegebiet Taglaching an die Gemeinde
  • Grundstückskauf Straße Eichtling ist erfolgt
  • Ermächtigungsbeschluss für Gründungsentscheidung von Projektgesellschaften „Bürgerphotovoltaikanlage Pliening“ und „Bürgerwindpark Ebersberger Forst“ wurde erlassen

TOP 10: Bekanntgaben

  • Haushalt/ Steuereinnahmen (Ganztagesbetreuung ist im Haushalt nicht vorgesehen!)
  • Es ändert sich nichts bei der Hilfe für Obdachlose, die weiterhin durch die Diakonie geleistet wird.
  • Für Radweg Taglaching soll ein Grundstück erworben werden.

 

TOP 11: Anfragen:

Keine


Gemeinderatssitzung vom 16.12.2024

Bei dem nachfolgenden Gedächtnisprotokoll zur Gemeinderatssitzung handelt es sich um eine persönliche Niederschrift von Angela Felzmann-Gaibinger, die ihre Eindrücke von der Sitzung wiedergeben. Das offizielle Protokoll wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. 

Ohne GRe Weinhart und Bittner

 

TOP 1: Bürgeranfragen:

Keine

 

TOP 2: Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Keine, da Protokoll nicht fertig ist

 

TOP 3: Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

B: 8 Ja und 3 Neinstimmen

 

Der Gemeinderat Bruck beschließt die vorliegende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren samt der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Verzeichnis der Pauschalsätze)

 

Der 1. Bürgermeister wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung beauftragt

 

TOP 4: Bekanntgaben:

keine

 

TOP 5: Anfragen:

Keine


Gemeinderatssitzung vom 03.12.2024

Bei dem nachfolgenden Gedächtnisprotokoll zur Gemeinderatssitzung handelt es sich um eine persönliche Niederschrift von Angela Felzmann-Gaibinger, die ihre Eindrücke von der Sitzung wiedergeben. Das offizielle Protokoll wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. 

 

Gedächtnisprotokoll der Gemeinderatssitzung vom 3.12.2024

Ohne GR Stürzer

 

TOP 1: Bürgeranfragen:

Keine

 

TOP 2: Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften vom 5.11.2024 und 20.11.2024

B: jeweils einstimmig ohne diejenigen, die bei den Sitzungen nicht anwesend waren.

 

TOP 3: Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabe- und Entwässerungssatzung auf Grund des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 27.3.2023 (AZ: 20 ZB 22.2662) zur Herstellungsbeitragspflicht von fest überdachten Terrassen:

B: einstimmig

 

Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung des § 5 Abs.2 BGS-EWS und des § 5Abs. 2

BGS-WAS um den Satz „ Dies gilt nicht für Balkone, Loggien und Terrassen, die die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes erfüllen“. Gleichzeitig wird § 9a) Abs. 3 BGS—WAS ersatzlos gestrichen. Die BGS-EWS vom 18.10.2022 und BGS-WAS vom 1.10.2024 treten zum 1.1.2025 in Kraft. Gleichzeitig treten die Beitrags- und Gebührensatzungen zur EWS und zur WAS außer Kraft.

 

TOP 4: Einharding 3d, Errichtung einer Doppelhaushälfte

B: einstimmig

 

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag in der vorliegenden Form nicht zu, da einer Befreiung für die Anzahl der Wohneinheiten nicht zugestimmt werden kann.

Werden die rechtlichen Voraussetzungen für ein Doppelhaus geschaffen und die Erschließung nachgewiesen, kann dem Bauantrag und der geringfügigen Überschreitung des Bauraums, ohne weitere Behandlung im Gemeinderat zugestimmt werden.

 

TOP 5: Erlass einer Lärmschutzverordnung

B: einstimmig

 

Der Gemeinderat beschließt die Lärmschutzverordnung in der Fassung vom 3.12.2024* mit Inkrafttreten am Tag nach der Bekanntgabe zu erlassen
*„Aufgrund von Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes  (BayImSchG) vom 8. Oktober 1974 (BayRS 2129-1-1-UG), zuletzt geändert durch Gesetz

 vom 10. Dezember 2019 (GVBl S. 686), erlässt die Gemeinde Bruck folgende Gemeindeverordnung

 über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten und über die

 Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten im

 gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Bruck:

 

Fassung vom: 03.12.2024

§1

(1) Ruhestörende Haus- oder Gartenarbeiten dürfen nur an Werktagen von Montag bis

Samstag zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie zwischen 14:00 Uhr und 19:00

Uhr ausgeführt werden. Strengeres Bundesrecht für laute, motorbetriebene Geräte

ohne EG-Umweltzeichen in bestimmten Gebieten bleibt unberührt. Lärmarme

Rasenmäher, deren Schallleistungspegel weniger als 88 dB(A) oder deren

Emissionswert weniger als 60 dB(A) beträgt, dürfen von Montag bis Freitag zusätzlich

zu den in Satz 1 genannten Zeiten von 19:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden.


(2) Ruhestörende Hausarbeiten sind alle im oder außerhalb des Hauses (z.B. im Hof

oder im Garten) anfallenden lärmerregenden Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe

der Allgemeinheit zu stören. Ruhestörende Hausarbeiten sind insbesondere

1. das Ausklopfen von Teppichen, Polstermöbeln, Decken, Betten,

Kleidungsstücken und sonstigen Gegenständen,

2. das Hämmern, das Sägen oder Hacken von Holz und die Benutzung von

Bohr-, Fräs-, Schneid-, Schleifmaschinen, Hochdruckreinigern und ähnlichen

lärmintensiven Geräten.

 

(3) Ruhestörende Gartenarbeiten sind alle in Gärten oder Grünanlagen anfallenden

lärmerregenden Arbeiten, die geeignet sind, die Rohe der Allgemeinheit zu stören.

Dazu gehören insbesondere Arbeiten unter Benutzung von technischen Geräten i.S.v. Abs. 1

Nr. 2 und von motorgetriebenen Gartengeräten (z.B. Rasenmäher, Laubsaug- und -

blasgeräte).

 

(4) Von der Verordnung erfasst werden alle Haus- oder Gartenarbeiten, die typischerweise

von Haus- oder Gartenbesitzern (einschließlich Hausmeistern und Hausverwaltern) durchgeführt werden, auch wenn damit ausnahmsweise gewerblich tätige Dritte beauftragt

sind.

Ausgenommen sind Arbeiten, die nach Art und Umfang typischerweise von darauf

ausgerichteten Gewerbe- betreibenden oder von öffentlichen Aufgabenträgern ausgeführt

werden.

 

(5) Den zeitlichen Einschränkungen gemäß § 1 unterliegen nicht Arbeiten, die im Einzelfall

zur Abwehr einer Gefahr bei Unwetter oder Schneefall oder zur Abwendung einer sonstigen

Gefahr für Mensch, Umwelt oder Sachgüter erforderlich sind.

Angela Felzmann-Gaibinger

 

§2

(1) Bei der Benutzung von Musikinstrumenten und von Tonübertragungs- und

Tonwiedergabegeräten ist die Lautstärke so zu gestalten, dass andere nicht erheblich

belästigt werden.

 

(2) In der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr darf die Nachtruhe durch die Benutzung

dieser Instrumente und Geräte nicht gestört werden, es sei denn, dass die Störung auch

unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes der Nachbarschaft und der Allgemeinheit

vor nächtlichem Lärm objektiv als zumutbar anzuerkennen ist.

 

§3

(1) Haustiere sind so zu halten, dass die Nachbarschaft nicht mehr als nach den Umständen

unvermeidbar durch den von diesen Tieren erzeugten Lärm beeinträchtigt wird.


(2) Zum Schutz vor unnötigen Störungen sind Haustiere, deren Geräusche geeignet sind, auf

die Nachbarschaft einzuwirken, insbesondere Hunde, während der Zeit von 22:00 Uhr bis

6:00 Uhr und von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr so in geschlossenen Räumen zu halten oder zu

beaufsichtigen, dass keine Belästigung entstehen kann.

 

§4

Die Gemeinde kann auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen der §§ 1 bis

3 zulassen, wenn ein Bedürfnis auch unter Berücksichtigung des Schutzes der Allgemeinheit

oder der Nachbarschaft vor Lärm anzuerkennen ist.

 

§5

Nach Art. 11 Abs. 3 Nr. 4 BayImSchG kann mit Geldbuße bis zu 5000 Euro belegt werden,

wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. ruhestörende Haus- oder Gartenarbeiten gemäß § 1 Abs. 1–3 außerhalb der festgelegten Zeiten durchführt,

 

2. entgegen dem Verbot in § 2 in ruhestörender Weise Musikinstrumente, Tonübertragungs- und -wiedergabegeräte benutzt,

3. Haustiere entgegen den Verboten in §3 hält.

 

§6

Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt 20 Jahre.

 

TOP 6: Ganztagsbetreuung; Vorstellung - weitere Beratung

 

Herr Robida, Kreisjugendamtsleiter referiert über den derzeitigen Stand der Ganztagsbetreuung und die Möglichkeiten einer Ausgestaltung durch die jeweiligen Gemeinden.
GRätin Dengl stellt ein Scheiben der beiden Jugendbeauftragten der Gemeinde vor und übergibt das Forderungsschreiben an die Gemeinderäte.

 

TOP 7: Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Ohne Beschluss wegen offener Fragen

 

TOP 8: Gemeindebedarfsfläche Pienzenau

Ohne Beschluss

Es geht um die Einhaltung der Lärmschutzverordnung. Durch den Architekten wird ein neuer Plan erstellt, der das garantieren soll.

 

TOP 9: Feuerwehr Bruck – Vorberatung Eingabeplanung Feuerwehrhaus

B: Mit 8:4 Stimmen

 

Der Architekt Wäsler wird beauftragt den Eingabeplan beim Landratsamt einzureichen.

Die Vertragsentwürfe mit dem Erzbischöflichen Ordinariat und der Raiffeisenbank Alxing liegen beim Notar (nach Mitteilung des ersten Bürgermeisters.)

 

TOP 10: Bekanntgaben:

Ökomodellregion soll erweitert werden

 

TOP 11: Anfragen:

Keine

 

Vermerk: keine Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung, da es hierzu noch kein Protokoll gibt.


Gemeinderatssitzung vom 20.11.2024

Bei dem nachfolgenden Gedächtnisprotokoll zur Gemeinderatssitzung handelt es sich um eine persönliche Niederschrift von Angela Felzmann-Gaibinger, die ihre Eindrücke von der Sitzung wiedergeben. Das offizielle Protokoll wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.  

 

Ohne GRe Kotter jun. Josef, Schwäbl jun. Josef, Grünfelder Gabriele

 

TOP 1: Bürgeranfragen:

Keine

 

TOP 2:Bauantrag zum Austausch des bestehenden Foliendaches gegen ein neues doppelschaliges Foliendach, Taglaching, Oberdorf, Fl.-Nr. 888/2

B: einstimmig

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung vom 8.7.2024 wird versagt, da das Vorhaben durch die Überschreitun deer maximal zulässigen Höhe um ca. 8,0 m die Grundzüge der Planung berührt.

 

TOP 3: Bekanntgaben:

Keine

 

TOP 4: Anfragen:

keine