Die Nächste Gemeinderatssitzung  findet am Dienstag 04.04.2023 um 19:30 im Mehrzwecksaal der Gemeinde in Alxing statt.

Tagesordnung:              

1. Bürgeranfragen

2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

3. Antrag auf Vorbescheid zum Ausbau des Dachgeschosses, Errichtung von zwei Quergiebeln 
    und Nutzung als Betriebsleiterwohnung, Filzenweg 5

4. Bauantrag zur Nutzungsänderung des Bestandsgebäudes im Ober- und Dachgeschoss in
    Ferienwohnungen mit Anbau einer Außentreppe, Hüttelkofen 7

5. Finanzhaushalt: zukünftige Haushaltsplanungen - Einnahmenbeschaffung

6. Sonstige Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 07.03.2023 und 28.03.2023      

7. Bekanntgaben           

8. Anfragen

 

Gemeinderatssitzung vom 07.03.2023

Bei dem nachfolgenden Gedächtnisprotokoll zur Gemeinderatssitzung handelt es sich um eine persönliche Niederschrift von Angela Felzmann-Gaibinger, die ihre Eindrücke von der Sitzung wiedergeben. Das offizielle Protokoll wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. 

TOP 1: Bürgeranfragen: keine

TOP 2: Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
B: Einstimmig (ohne Liebl, Stürzer, Weihnhart)  

TOP 3: Bauantrag zur Umnutzung einer landwirtschaftlichen Halle durch Einbau einer Decke

über dem Erdgeschoss und Ausbau des Obergeschosses für 2 Wohneinheiten,

Lindenstraße 17, Alxing

B: ohne Pröbstl und Zäuner, wegen Betroffenheit

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt.

 

TOP 4: 1. Änderung Flächennutzungsplan SO Windenergie, Behandlung der eingegangenen

Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung nach §§  3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB,

Billigungsbeschluss 

Der Bauamtsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Glonn, Herr Max Steckler, stellte die zahlreichen eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange vor. Diese wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen sowie beschlossen, falls erforderlich, die Planunterlagen entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung zu ergänzen.

 

B: einstimmig

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB und billigt den vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgearbeiteten Planentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 31.01.2023 mit den oben beschlossenen Ergänzungen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Verweis auf den Billigungs- und Auslegungsbeschluss der Gemeinde Moosach für den gegenständlichen gemeinsamen Teilflächennutzungsplan, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

TOP 5: Leistungsorientierte  Bezahlung der Tarifbediensteten -  Weitergewährung des

erhöhten Auszahlungsvolumens

 

B: einstimmig

Der Gemeinderat stimmt einer Weitergewährung des auf 4% der Bezugsentgelt erhöhten Leistungsentgelt-Volumens an seine Bediensteten vorerst bis einschließlich Leistungsbewertungszeitraum 01.07.2024 bis 30.06.2025 zu

 

TOP 6: Bebauungsplan Gemeindebedarfsfläche Feuerwehrhaus und Bauhof südlich von

 Pienzenau; Aufstellungsbeschluss BPlan Feuerwehr und Bauhof

Der Gemeinderat hat am 04.10.2022 das Verfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr und den Bauhof südöstlich von Pienzenau beschlossen. In diesem Verfahren fand vom 16.12.2022 bis 18.01.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Derzeit bearbeitet die Verwaltung zusammen mit dem für die FNP-Änderung beauftragten Planungsverband Äußerer
Wirtschaftsraum München die eingegangen Stellungnahmen.


Es besteht die Möglichkeit die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes im sog. Parallelverfahren nach §8 Abs. 3 BauGB abzuschließen.


Die Gemeinde möchte mit der Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche eine Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeit für die Feuerwehr und den Bauhof schaffen. Aktuell befindet sich das Feuerwehrhaus Alxing und auch der Bauhof in beengten Räumen im Ortsteil Alxing. Aufgrund der vorhandenen Bebauung und Nutzung der Gebäude ist eine Erweiterungsmöglichkeit an den
jetzigen Standorten nicht möglich. Um den heutigen Standards und Anforderung gerecht werden zu können, soll mit dem Bebauungsplan eine Fläche für ein neues Feuerwehrhaus und Bauhofgebäude geschaffen werden.
Der Geltungsbereich umfasst die FlNr. 1799/15, 1799/11, 1799/10, 1799/9 sowie Teilflächen der FlNr. 1799/6 und 1285 und ist wie folgt umgrenzt:
Der Geltungsbereich ist im Lageplan mit Datum 07.03.2023 ersichtlich. Der Lageplan wurde den Gemeinderäten mit der Ladung zugestellt und ist Anlage zum Protokoll.


B: mit 2 Gegenstimmen
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung für eine Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr und den Bauhof südöstlich von Pienzenau im Parallelverfahren nach §8 Abs. 3 BauGB. Der Bebauungsplan soll den Namen „Feuerwehr und Bauhof südöstlich von Pienzenau“ erhalten.
Das Gebiet ist wie folgt umgrenzt:
Norden: Kreisstraße EBE 13
Osten: Wald
Süden: Fläche für die Landwirtschaft
Westen: Fläche für die Landwirtschaft
und umfasst die folgenden Grundstücke: FlNr. 1799/9, 1799/10, 1799/11, 1799/15 sowie Teilflächen der 1799/9 und 1285 jeweils Gmkg. Bruck.

Der räumliche Umgriff ist aus dem beiliegenden Lageplan in der Fassung vom 07.03.2023 ersichtlich, der Bestandteil des Protokolls ist.
Mit der Ausarbeitung der zum Verfahren notwendigen Unterlagen wird das Architekturbüro Hans Baumann & Freunde, Falkenberg 24, 85665 Moosach beauftragt.
Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

TOP 7: Finanzhaushalt: Zukünftige Haushaltsplanungen – Einnahmenbeschaffung

Die zukünftige Haushaltsplanung und Einnahmenbeschaffung wurden lebhaft diskutiert.

Der erste Bürgermeister regte an ev. Überlegungen zu Einsparungen oder Einnahmebeschaffungen schriftlich niederzulegen und zur Gemeinderatssitzung einzureichen.

 

TOP 8: Sonstige Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 7.2.2023

-          Angebot der Fa. Zach (zertifizierte Meldestelle) vom 10.12.2022

wurde angenommen

-          Ebenso wurde das Angebot der Firma Zach betreffend eine Preisanpassung für Trinkwasser, Kläranlage und Pumpstation angenommen.

-          Eine Rangrücktrittserklärung Pienzenau V wurde genehmigt

-          Die Anpassung des Wärmepreises Der Biostrom Alxing UG wurde genehmigt.

 

TOP 9: Bekanntgaben

            Bankette sollen saniert werden; eine Begehung der Örtlichkeiten mit dem Gemeinderat

erfolgt am Sonntag, den  12.3.2023 ab 9:00 Uhr. Treffen vor der Gemeindekanzlei

 

TOP 10: Anfragen 

               keine


Gemeinderatssitzung vom 07.02.2023

Bei dem nachfolgenden Gedächtnisprotokoll zur Gemeinderatssitzung handelt es sich um eine persönliche Niederschrift von Angela Felzmann-Gaibinger, die ihre Eindrücke von der Sitzung wiedergeben. Das offizielle Protokoll wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

Ohne GRe Liebl, Stürzer und Weinhart 


TOP 1: Bürgeranfragen: keine


TOP 2: Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
              B: Einstimmig (ohne Grünfelder und Pröbstl)  


TOP 3: Bauantrag zur Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes in

              eine landwirtschaftliche Werkstätte und Lager sowie Errichtung eines

              überdachten Lagers im nördlichen Bereich, Lindenstraße 5, Alxing
              B: einstimmig:
              Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt. Für

              das Vorhaben sind insgesamt 2 Kfz-Stellplätze nachzuweisen bzw. herzustellen.


TOP 4: Haushalt Grundschule Alxing
              B: einstimmig:

              Der Gemeinderat stimmt den Haushaltsplanungen für das Jahr 2023 der

              Grundschule Moosach-Alxing mi einer Gesamtsumme von 8.500 € sowie den

              geplanten langfristigen Haushaltsplanungen zu.


TOP 5: Sonstige Bekanntmachungen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.1.2023
              Notarurkunde – Aufhebung Grundabtretung, Pienzenau

TOP 6: Bekanntgaben
              Die alte Kehrmaschine wurde für 650,00 € verkauft
              Die Ergebnisse der Grundwassermessstellen wurden den Gemeinderäten

              bekannt gegeben Verkehrslage Taglaching – Ausfahrten von den neuen Häusern

              in Richtung Kirchseeon ist schwierig und unfallgeneigt, aber da kann man nichts ändern
              Vereinbarung mit Fa. Ritterswürden über Verwendung eines Räumgeräts

              soll abgeschlossen werden.


TOP 7: Anfragen
              GRin Heiler berichtet über eine Sitzung der Ökomodellregion an der sie teilgenommen hat.

 


Gemeinderatssitzung vom 10.1.2023

Bei dem nachfolgenden Gedächtnisprotokoll zur Gemeinderatssitzung handelt es sich um eine persönliche Niederschrift von Angela Felzmann-Gaibinger, die ihre Eindrücke von der Sitzung wiedergeben. Das offizielle Protokoll wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

Ohne GRe Weinhart, Grünfelder und Pröbstl

 

TOP 1: Bürgeranfragen: keine

 

TOP 2: Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

            B: Einstimmig (ohne Stürzer)  

Nunmehr kommt GR Weinhart hinzu

 

TOP 3: Ökomodellregion

Leonhard und Barbara Neuner stellen das Projekt Öko-Modellregion, das vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ausgeschrieben wurde, vor.

Bei einer Aufnahme in das Projekt erhalten Gemeindeverbünde in Bayern die Chance, zukunftsfähige Projekte zum Ausbau des ökologischen Landbaus und der Verarbeitung und Vermarktung von regionalen Bioprodukten in ihren Kommunen umzusetzen und gleichzeitig das ökologische Bewusstsein von Bevölkerung und politisch verantwortlichen Gremien in den ländlichen Räumen zu stärken.

Das Projekt ist zunächst auf 2 Jahre angelegt und kann sodann ggf. um weitere 3 Jahre verlängert werden.

Auf die Gemeinde Bruck kommt jährlich ein finanzieller Beitrag von maximal 5.000,00 € zu.

Die Gemeinden haben ein Mitsprache- und Entscheidungsrecht bei allen geplanten Projekten.

Die Gemeinden Glonn, Baiern und Moosach haben ihre Mitwirkung bereits zugesagt.

 

B: (6:4 Stimmen)

Die Gemeinde Bruck beteiligt sich an dem Projekt „Staatlich anerkannte Öko-Modellregionen“

 

TOP 4: Bauantrag zur Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes in 6

            Wohneinheiten und Schreinerei sowie Neuerrichtung einer Tennen Auffahrt mit

            Kürzung des Holzschuppens, Hamberg 4

            B: einstimmig

            Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt.

 

TOP 5: Beantwortung der Fragen der Offenen Politik in Bruck  

  1. Ist es richtig, dass bisher „Einnahmen aus dem Gewerbegebiet Taglaching“ ausschließlich aus dem Verkauf der Grundstücke erzielt worden sind? 
    A: Ja 
  1. Wie hoch sind die, nach Abzug der Ausgaben für den Ankauf der Grundstücke (nebst nachträglichen Zahlungen) und für die Planung und Erschließung des Gewerbegebiets, verbleibenden „Einnahmen“, die dem Haushalt zugeführt worden sind?
    A: Der „Gewinn“ beträgt 1.658.888 €, welcher über die Jahre 2020 bis 2022 in den gemeindlichen Haushalt eingeflossen ist. 

 

  1. Ist es richtig, dass der
    a)    Durchschnittshebesatz aller kreisangehöriger Gemeinden im Landkreis Ebersberg 329,3 v.H. beträgt,
    A: Er beträgt bei den Landkreisgemeinden durchschnittlich 331,7, bei allen kreisangehörigen Gemeinden in Bayern mit einer Einwohnerzahl von 1.000 bis unter 3.000 beträgt er im Durchschnitt 325,6
    b)    der Gewerbesteuerhebesatz in Grafing 330 v. H beträgt,
    A: Ja
    c)    in der Gemeinde Bruck aber nur 310 v. H,
    A: Ja
    d)    Gewerbesteuerhebesatz in der Gemeinde Bruck erheblich unter dem Durchschnitt der Gemeinden im Landkreis Ebersberg liegt?
    A: kommt auf die Definition von „erheblich“ an, sonst: siehe oben! 
  1. Mit welchen Einnahmen aus dem Gewerbegebiet Taglaching rechnet die Verwaltung in den Jahren 2023, 2024 und 2025?
    A: Da das letzte Grundstück im Gewerbegebiet 2022 verkauft wurde ist mit keinen weiteren Einnahmen zu rechnen. Auch ist der Gemeinderat bei der Finanzplanung 2023 bis 2025 in Bezug auf die Gewerbesteuereinnahmen nur von geringen Steigerungen ausgegangen.

  2.  Ist es richtig, dass die Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 30.4.2014 darauf hingewiesen hat, dass „das geplante Gewerbegebiet „Taglaching – Süd“ größer als das bereits bestehende Gewerbegebiet Taglaching“ ist und dass „die anzubindende Fläche“ im Verhältnis zur bereits bestehenden Siedlungseinheit „zu groß“ ist?
    A: Ja
  1. Ist es richtig, dass die Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 6.11.2014 ausgeführt hat:
    „Die hinsichtlich der Größe unverändert vorgelegte Planung zum Gewerbegebiet „Taglaching – Süd „ wäre im Verhältnis zum bereits bestehenden Gewerbegebiet „Taglaching“ das sich in isolierter Lage befindet – deutlich zu groß“
    A: Ja

 

  1. Ist es richtig, dass mit Beschluss des Gemeinderats vom 6.10.2015
    a)    das Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Taglaching – Süd“ eingestellt wurde
    A: Ja
    b)    das bestehende Gewerbegebiet Taglaching erweitert wurde und in den Gründen hierfür aufgeführt wurde:
    „Nachdem die ursprüngliche Planungskonzeption obsolet ist, soll künftig eine maßvolle Erweiterung des Gewerbegebiets Taglaching ermöglicht werden. Gegenüber der ursprünglichen Planung soll der Erweiterungsbereich für das Gewerbegebiet südlich der Staatsstraße St 2351 insgesamt nur ca. 3,0 ha umfassen.
    A: Ja
  1. Ist es richtig, dass mit Schreiben des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 31.1.2017 (gez. Christine Herrgott) vom 31.1.2017 ausgeführt wurde:
    „Die Feststellung der Regierung von Oberbayern vom 6.11.2014 hinsichtlich der Eignung des bestehenden Gewerbegebiets Taglaching zur Anbindung einer neuen Siedlungseinheit bezog sich auf die zum damaligen Zeitpunkt vorgelegte Planung. Da der Flächenumfang einer neu geplanten Siedlungsfläche ein wesentliches Kriterium ist, ob diese an eine bestehende Siedlungseinheit angebunden werden kann, trägt die Reduzierung des Flächenumfangs zu einer geänderten Beurteilung bei.
    A: Ja
  1. Ist es richtig, dass die Erweiterung des Gewerbegebiet Taglaching somit nur deshalb genehmigt worden ist, weil die Fläche im Westen um ca. 1 ha reduziert wurde?
    A: Ja

  2. Ist es richtig, dass es sich bei dieser Fläche um jene handelt, die nach den Vorstellungen des Ersten Bürgermeisters nunmehr ebenfalls einer Nutzung als Gewerbegebiet zugeführt werden soll, so dass genau der Effekt eintritt, der der ursprünglichen Genehmigung des Gewerbegebiets „Taglaching – Süd“ im Wege stand?
    A: Ja

 

  1. Ist es richtig, dass die gesamte Fläche des Gewerbegebiets Taglaching (ob bebaut oder nicht) ursprünglich als Ausgleichsfläche erworben wurde, was sich auch im damaligen Kaufpreis niedergeschlagen hat?
    A: Nein, das ergibt sich schon aus dem oben geschilderten Zeitablauf.
    Warum gab es später Nachzahlungen an die Verkäufer der Grundstücke?
    A: Wegen der Bebauung gab es einvernehmlich eine Nachzahlung, damit die Gemeinde später nicht mehr belangt werden kann. 
  1. Wie viele Quadratmeter Ausgleichsfläche müssen für den Neubau FFW Alxing und Bauhof nachgewiesen werden?
    A: das kann man heute noch nicht sagen, weil es sich aus der späteren tatsächlichen Überplanung des Grundstücks ergibt. Es wurde aber schon ein Teil dafür angeschafft (= der wegen der Hanglage nicht bebaubar Teil des bereits erworbenen Grundstücks)

TOP 6: Bekanntgaben

a)    Haushalt Kindergarten 2022/2023, liegt im üblichen Rahmen

b)    Planung der Ganztagesbetreuung an der Grundschule Alxing erst nach Erlass der Verwaltungsvereinbarung; Gemeinderätin Dengl bat hierzu jedoch bereits jetzt Vorgespräche mit Bgm. Eisenschmid (Moosach) zu führen.

c)    Rufbus: Informationen hierzu liegen in der Gemeindekanzlei aus und sind auf der Internetseite der Gemeinde aufgeführt: https://gemeinde-bruck.de/aktuelle-meldungen.html/neue-ruftaxi-linien-fuer-ebersberg.html

 

TOP 7: Anfragen

            Keine