Die Oktobersitzung des Gemeinderats findet  am Mittwoch 04.10.2023 um 19:30 im Sitzungszimmer  der Gemeinde in Alxing statt.

Tagesordnung

1.    Bürgeranfragen

2.    Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

3.    Gemeindebedarfsfläche Pienzenau/Alxing; Beratung

4.    BRK Kooperationsvertrag Kinderhaus Alxing 2023

5.    Feuerwehr Bruck – weiteres Planungsverfahren

6.    Sonstige Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

7.    Bekanntgaben

 

8.    Anfragen


Gemeinderatssitzung vom 12.9.2023

Bei dem nachfolgenden Gedächtnisprotokoll zur Gemeinderatssitzung handelt es sich um eine persönliche Niederschrift von Angela Felzmann-Gaibinger, die ihre Eindrücke von der Sitzung wiedergeben. Das offizielle Protokoll wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.  

 

TOP 1: Bürgeranfragen: 

             keine

 

TOP 2: Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

            B: Einstimmig – mit den gerügten Änderungen

 

TOP 3: Feuerwehrhaus Bruck – Vorstellung verschiedener Planungsvarianten

Herr Wäsler vom gleichnamigen Architekturbüro stellt die von ihm erarbeiteten Varianten 1-5 vor (siehe Anlage)

Es wird vereinbart, dass dazu eine Diskussion auch mit den Verantwortlichen der FFW Bruck stattfinden soll.

(Als Termin wurde zwischenzeitlich der 26.9.2023 bestimmt)

 

TOP 4:Vorlage und Feststellung der Jahresrechnung 2022

B: einstimmig

Die angefallenen über-, oder außerplanmäßigen Ausgaben waren unabweisbar; eine haushaltsmäßige Deckung war im Hinblick auf den erzielten Sollüberschuss jederzeit gegeben. Die nachträgliche Zustimmung gem. Art. 66 Abs. 1 GO wird hierfür erteilt.

Der Gemeinderat schließt sich dem Bericht des Sachverständigen an und betrachtet die örtliche Rechnungsprüfung für 2022 als abgeschlossen.

 

Nachstehendes Rechnungsergebnis wird somit gem. Art. 102 Abs. 3 GO vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung festgestellt:

 

                                                                       Bereinigte Soll-          Bereinigte Soll-

                                                                       Einnahmen                  Ausgaben                                                                                In €                            in €

Verwaltungshaushalt                                     2.952.169,83               2.952.169,83

Vermögenshaushalt                                       5.649.948,05               5.649.948,05

Gesamthaushalt                                             8.602.117,88 €            8.602.117,88 € 

                                   

TOP 5: Jahresrechnung 2022 – Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO

            B: einstimmig (ohne Bürgermeister, wegen persönlicher Beteiligung)

Der Gemeinderat Bruck erklärt sein Einverständnis mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2022. Er billigt die festgestellten Ergebnisse, verzichtet auf haushaltsrechtliche Einwendungen und erteilt sowohl dem ersten Bürgermeister als auch der Verwaltung die Entlastung hierzu. Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist damit nicht verbunden.

 

TOP 6: Zuschussantrag Kleiderkammer

            B: mit drei Gegenstimmen

Die Gemeinde Bruck stimmt einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 800,00 € zugunsten der Einrichtung Kleiderkammer bzw. Kleiderherz zu. 

 

TOP 7:  Sonstige Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.7.2023

-          Diskussion über Argumente/Anregungen /Fragen zum Schreiben der Wählergemeinschaft vom 31.5.2023 gehört in die öffentliche Sitzung

 

TOP 8: Bekanntgaben

-          GTB Kläranlage – Probenehmer muss gekauft werden (ca. 4.500,00 €)

-          TUV Wasser Einharding – Druckanlage muss geprüft werden (ca. 800,00 €)

-          Brandschutz Gemeindehalle/Saal -  noch nicht vollständig erledigt. Soll bis 1.10.2023 fertig sein, weil am 6.10.2023 Bazar ist

-          Schallschutz Kindergarten – keine neuen Erkenntnisse

-          Termin Foto Gemeinderat – soll bis Weihnachten gemacht werden

-          Hochbehälter Einharting Zuluft Filter-Anlage – 14.000,00 € werden dazu benötigt

 

TOP 10: Anfragen:

Gemeinderat Kotter jun: Was passiert mit dem umgefahrenen Bushäuschen in Bauhof ? – ein neues wird errichtet.

Katharina Dengl: Sachstand Auftragsvergabe Boden ? Mitvergabe Fliesen im Eingangsbereich aus dem Garten – bisher nichts veranlasst.

 

Anlage Feuerwehrhaus Bruck Variantenvergleich 


Gemeinderatssitzung vom 01.08.2023

Bei dem nachfolgenden Gedächtnisprotokoll zur Gemeinderatssitzung handelt es sich um eine persönliche Niederschrift von Angela Felzmann-Gaibinger, die ihre Eindrücke von der Sitzung wiedergeben. Das offizielle Protokoll wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.  

 Ohne GR Weinhart 

TOP 1: Bürgeranfragen: 

             keine

 TOP 2: Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

            B: Einstimmig

 

Nunmehr erscheint GR Weinhart

 TOP 3: Pfarrfriedhof Alxing – Urnenwand, Referent: Steinmetzbetrieb Baumann

Anton Baumann referiert zum wiederholten Mal über die Möglichkeiten der Errichtung einer Urnenwand. Er schlägt die Verwendung von Nagelfluh vor, da Tuffstein kaum mehr erhältlich sei. Die Frage nach der Bedachung wird erörtert ( Bei Holzbedachung ist kein zusätzliches Blechdach erforderlich, nur als Abschluss nach oben ins Freie zum Schutz der Steinwand).

Erforderlich sei eine Entscheidung des Gemeinderats wie groß die einzelnen Urnengräber sein sollen (Höhe, Breite, Tiefe)

Vorschlag: man könne erst nur eine Teilwand errichten und ev. später erweitern.

Der Steinmetzbetrieb wird ein Modell (für ein Urnengrab) erstellen und dem Gemeinderat vorstellen.

 

TOP 4:Kinderhaus Alxing, Sanierung der Bodenbeläge, Referent: Fa. Parkett O’Murnain

Herr O’Murnain zeigte an Hand diverser Anschauungsstücke sowohl Vinyl- als auch Parkettboden vor. Er wies darauf hin, dass sein Angebot nur für Ferien 2023 gegolten habe und er nicht sagen könne, ob der Preis in einem anderen Jahr gehalten werden könne. Es sei jedoch möglich das gesamte Material auf einmal zu bestellen (kostengünstiger) und die Böden Raum für Raum jeweils in den Ferien zu verlegen.

Weitere Fragen zum Untergrund und der Verspachtelung wurden von ihm beantwortet.

 B: einstimmig

Der Boden soll in Parkett (Eiche) ausgeführt werden. Der Eingangsbereich vom Garten her soll gefliest werden;

 

TOP 5: 1. Änderung Flächennutzungsplan, Windrad Fürmoosen/Taglaching; Behandlung der

Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB; Feststellungsbeschluss

 Max Steckler vom Bauamt Glonn stellte die Stellungnahmen vor.

Jeweils einstimmig wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 Abgegebene Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die genannten Behörden und Träger öffentlicher Belange keine Bedenken geäußert, keine Hinweise gegeben und keine Einwendungen erhoben haben bzw. ihr Einverständnis mit der Planung erklärt oder mitgeteilt haben, dass sie von der Planung nicht berührt sind.

 Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern

 B: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen für die Planung ergeben sich nicht. 

 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur):

B: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen für die Planung ergeben sich nicht. 

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

B: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise auf die Möglichkeit von Einwendungen im späteren Genehmigungsverfahren und die Notwendigkeit der Beteiligung des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wurden in der Begründung bereits unter Punkt 6.10 „Flugsicherheit“ ergänzt. Änderungen für die Planung ergeben sich nicht. 

Landratsamt Ebersberg, SG 41 Bauleitplanung

B: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen für die Planung ergeben sich nicht. 

Landratsamt Ebersberg, Brandschutzdienststelle

B: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise wurden bereits unter Punkt 6.8 „Brandschutz“ ergänzt. Änderungen für die Planung ergeben sich nicht.

Landratsamt Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde

B: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf Beschluss 19 verwiesen. 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg

B: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In der Begründung wird unter Punkt 6.4 klargestellt, dass die von der Windkraftanlage überstrichene Fläche voraussichtlich ca. 1,5 ha beträgt und nicht beanspruchte Flächen durchgehend in ihrer Eigenschaft als Wald erhalten werden. 

Bayerisches Landesamt für Umwelt

B: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen für die Planung ergeben sich nicht. Das Bayerische Landesamt für Umwelt wird im nachgeordneten Verfahren beteiligt. 

Türk Telekom International AT AG GmbH

B: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise wurden in der Begründung bereits unter Punkt 3.4 „Erschließung“ ergänzt. Änderungen für die Planung ergeben sich nicht. 

 Telefonica

B: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden unter einem neuen Punkt 6.11 „Richtfunk“ der Begründung aufgenommen.

  

Anregung Fachplaner

Seit 01.06.2023 ist das neue Landesentwicklungsprogramm in Kraft getreten. Unter Punkt 4.1 „Landesentwicklungsprogramm (LEP)“ der Begründung sollen daher Ziele und Grundsätze des LEPs aktualisiert werden und – sofern erforderlich – neu abgewogen werden. Inhaltliche Änderungen für die Planung ergeben sich hierdurch nicht. Vielmehr wird das gemeinsame Vorhaben der Gemeinden Bruck und Moosach hierdurch gestärkt, da die Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft mit Energie durch den im überragenden öffentlichen Interesse liegenden und der öffentlichen Sicherheit dienenden Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur sicherzustellen ist und klimaschonend zu erfolgen hat.

 

B: soweit er die Planungshoheit der Gemeinde Bruck betrifft: 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bruck nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und stellt den vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgearbeiteten Planentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 01.08.2023 mit den oben beschlossenen Klarstellungen/Ergänzungen verbindlich fest. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Verweis auf den Feststellungsbeschluss der Gemeinde Moosach, für den gegenständlichen gemeinsamen Teilflächennutzungsplan die Genehmigung nach § 6 BauGB einzuholen. 

 

TOP 6: Brandschutzangelegenheiten Gemeindehalle/Saal

Der erste Bürgermeister referiert über die noch nicht erfüllten Brandschutzauflagen in der Gemeindehalle und weist darauf hin, dass diese (drei Stück) in den nächsten Wochen (während der Ferien ) alle erfüllt werden sollen.

Auf seinen Vorschlag ergeht sodann folgender Beschluss: 

B: Der Bürgermeister wird beauftragt sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung der schon lange bestehenden Brandschutzauflagen erforderlich sind. Die

Erledigung der Maßnahmen ist sodann dem Landratsamt mitzuteilen. Zugleich ist die Nutzung des Gemeindesaals für Schule und Kindergarten (Turnsaal) zu beantragen.

 

TOP 7: Diskussion über die Argumente/Anregungen/Fragen zum Schreiben der

Wählergemeinschaft vom 31.5.2023

Neben den bisherigen Ausführungen wird von der Wählergemeinschaft Einigkeit angeregt nach Abschluss der Bauarbeiten für Feuerwehr und Bauhof zu prüfen, ob daneben ein gesondertes Gebäude für die Gemeindekanzlei gebaut werden könne. Ein weiterer Saal sei nach Erledigung der Brandschutzauflagen ja nicht mehr erforderlich.

 

Aus Teilen des Gemeinderats wird angeregt, dass der Architekt Baumann vortragen soll, welche Möglichkeiten der Bebauung auf dem vorhandenen Gelände in Pienzenau möglich seien, ohne dass diesem weitere Vorgaben gemacht werden sollen.

Dies wird vom ersten Bürgermeister übernommen und veranlasst werden.

 

TOP 8: Sonstige Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 4.7.2023

-          Die Arbeiten für Straßenbauprogramm wurden an die Fa. Hans Holzner (Rosenheim) vergeben

TOP 9: Bekanntgaben

-          Lärmschutzmaßnahmen im Kindergarten

TOP 10: Anfragen:

Gemeinderätin Grünfelder weist darauf hin, dass mehrere Personen schon gerügt  hätten, dass ein Maisfeld die gefahrlose Überquerung der Straße von Alxing nach Pienzenau behindere, da es das Sichtfeld einschränke.