Tagesordnung :
Gemeinderatssitzung vom 14.1.2025
Bei dem nachfolgenden Gedächtnisprotokoll zur Gemeinderatssitzung handelt es sich um eine persönliche Niederschrift von Angela Felzmann-Gaibinger, die ihre Eindrücke von der Sitzung wiedergeben. Das offizielle Protokoll wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Ohne GRe Liebl und Grünfelder
TOP 1: Bürgeranfragen:
Keine
TOP 2: Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften vom 3.12. und 16.12.2024
B: jeweils einstimmig, ohne diejenigen, die bei den Sitzungen nicht anwesend waren.
TOP 3: Erweiterung einer bestehenden Wohnung (Obergeschoss), Errichtung einer Außentreppe, eines Balkons und von drei Gauben, Lindenstraße 24 (Fl.-Nr. 1366 – AZ. 2024/12)
B: einstimmig , ohne GR Bittner wegen Betroffenheit
Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung vom 1.9.2024 wird erteilt
TOP 4: Bauantrag zum Neubau eines Tierwohl – Strohstalles für trächtige Milchkühe und Kälber, Hüttelkofen 7 (Fl. -Nr. 2340 – Az. 2024/16)
B: einstimmig
Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung vom 11.11.2024 wird erteilt.
TOP 5: Bauantrag zum Einbau einer zweiten Wohneinheit im bestehenden Wohnhaus, Talstraße 10 (Fl.-Nr. 1607/1- AZ. 2024/17
B: einstimmig
Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung vom 12.11.2024 wird erteilt.
TOP 6: Ökomodellregion
Ohne Beschluss, da der Erstbeschluss am 10.1.2023 für 2 Jahre gefasst wurde und bisher kein neuer Antrag eingegangen ist.
TOP 7: Ganztagesbetreuung
B: einstimmig
Die Ganztagesbetreuung soll in Form der „erweiterten Mittagsbetreuung“ erfolgen
B: einstimmig
Dafür soll ein Neubau an Stelle des alten Feuerwehrhauses errichtet werden
B: mit 7 Ja- zu 4 Neinstimmen
Der Neubau soll höhengleich mit dem derzeitigen Bestand geplant werden
B: mit einer Gegenstimme
Der planenden Architektin werden folgende Aufträge erteilt:
TOP 8: Zuschussantrag Montessorischule
B: einstimmig
abgelehnt
TOP 9: sonstige Bekanntgaben nichtöffentlich:
TOP 10: Bekanntgaben
TOP 11: Anfragen:
Keine
Gemeinderatssitzung vom 16.12.2024
Bei dem nachfolgenden Gedächtnisprotokoll zur Gemeinderatssitzung handelt es sich um eine persönliche Niederschrift von Angela Felzmann-Gaibinger, die ihre Eindrücke von der Sitzung wiedergeben. Das offizielle Protokoll wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Ohne GRe Weinhart und Bittner
TOP 1: Bürgeranfragen:
Keine
TOP 2: Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Keine, da Protokoll nicht fertig ist
TOP 3: Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
B: 8 Ja und 3 Neinstimmen
Der Gemeinderat Bruck beschließt die vorliegende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren samt der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Verzeichnis der Pauschalsätze)
Der 1. Bürgermeister wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung beauftragt
TOP 4: Bekanntgaben:
keine
TOP 5: Anfragen:
Keine
Gemeinderatssitzung vom 03.12.2024
Bei dem nachfolgenden Gedächtnisprotokoll zur Gemeinderatssitzung handelt es sich um eine persönliche Niederschrift von Angela Felzmann-Gaibinger, die ihre Eindrücke von der Sitzung wiedergeben. Das offizielle Protokoll wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Gedächtnisprotokoll der Gemeinderatssitzung vom 3.12.2024
Ohne GR Stürzer
TOP 1: Bürgeranfragen:
Keine
TOP 2: Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften vom 5.11.2024 und 20.11.2024
B: jeweils einstimmig ohne diejenigen, die bei den Sitzungen nicht anwesend waren.
TOP 3: Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabe- und Entwässerungssatzung auf Grund des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 27.3.2023 (AZ: 20 ZB 22.2662) zur Herstellungsbeitragspflicht von fest überdachten Terrassen:
B: einstimmig
Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung des § 5 Abs.2 BGS-EWS und des § 5Abs. 2
BGS-WAS um den Satz „ Dies gilt nicht für Balkone, Loggien und Terrassen, die die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes erfüllen“. Gleichzeitig wird § 9a) Abs. 3 BGS—WAS ersatzlos gestrichen. Die BGS-EWS vom 18.10.2022 und BGS-WAS vom 1.10.2024 treten zum 1.1.2025 in Kraft. Gleichzeitig treten die Beitrags- und Gebührensatzungen zur EWS und zur WAS außer Kraft.
TOP 4: Einharding 3d, Errichtung einer Doppelhaushälfte
B: einstimmig
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag in der vorliegenden Form nicht zu, da einer Befreiung für die Anzahl der Wohneinheiten nicht zugestimmt werden kann.
Werden die rechtlichen Voraussetzungen für ein Doppelhaus geschaffen und die Erschließung nachgewiesen, kann dem Bauantrag und der geringfügigen Überschreitung des Bauraums, ohne weitere Behandlung im Gemeinderat zugestimmt werden.
TOP 5: Erlass einer Lärmschutzverordnung
B: einstimmig
Der Gemeinderat beschließt die Lärmschutzverordnung in der Fassung vom 3.12.2024* mit Inkrafttreten am Tag nach der Bekanntgabe zu erlassen
*„Aufgrund von Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) vom 8. Oktober 1974 (BayRS 2129-1-1-UG), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 10. Dezember 2019 (GVBl S. 686), erlässt die Gemeinde Bruck folgende Gemeindeverordnung
über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten und über die
Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten im
gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Bruck:
Fassung vom: 03.12.2024
§1
(1) Ruhestörende Haus- oder Gartenarbeiten dürfen nur an Werktagen von Montag bis
Samstag zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie zwischen 14:00 Uhr und 19:00
Uhr ausgeführt werden. Strengeres Bundesrecht für laute, motorbetriebene Geräte
ohne EG-Umweltzeichen in bestimmten Gebieten bleibt unberührt. Lärmarme
Rasenmäher, deren Schallleistungspegel weniger als 88 dB(A) oder deren
Emissionswert weniger als 60 dB(A) beträgt, dürfen von Montag bis Freitag zusätzlich
zu den in Satz 1 genannten Zeiten von 19:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden.
(2) Ruhestörende Hausarbeiten sind alle im oder außerhalb des Hauses (z.B. im Hof
oder im Garten) anfallenden lärmerregenden Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe
der Allgemeinheit zu stören. Ruhestörende Hausarbeiten sind insbesondere
1. das Ausklopfen von Teppichen, Polstermöbeln, Decken, Betten,
Kleidungsstücken und sonstigen Gegenständen,
2. das Hämmern, das Sägen oder Hacken von Holz und die Benutzung von
Bohr-, Fräs-, Schneid-, Schleifmaschinen, Hochdruckreinigern und ähnlichen
lärmintensiven Geräten.
(3) Ruhestörende Gartenarbeiten sind alle in Gärten oder Grünanlagen anfallenden
lärmerregenden Arbeiten, die geeignet sind, die Rohe der Allgemeinheit zu stören.
Dazu gehören insbesondere Arbeiten unter Benutzung von technischen Geräten i.S.v. Abs. 1
Nr. 2 und von motorgetriebenen Gartengeräten (z.B. Rasenmäher, Laubsaug- und -
blasgeräte).
(4) Von der Verordnung erfasst werden alle Haus- oder Gartenarbeiten, die typischerweise
von Haus- oder Gartenbesitzern (einschließlich Hausmeistern und Hausverwaltern) durchgeführt werden, auch wenn damit ausnahmsweise gewerblich tätige Dritte beauftragt
sind.
Ausgenommen sind Arbeiten, die nach Art und Umfang typischerweise von darauf
ausgerichteten Gewerbe- betreibenden oder von öffentlichen Aufgabenträgern ausgeführt
werden.
(5) Den zeitlichen Einschränkungen gemäß § 1 unterliegen nicht Arbeiten, die im Einzelfall
zur Abwehr einer Gefahr bei Unwetter oder Schneefall oder zur Abwendung einer sonstigen
Gefahr für Mensch, Umwelt oder Sachgüter erforderlich sind.
Angela Felzmann-Gaibinger
§2
(1) Bei der Benutzung von Musikinstrumenten und von Tonübertragungs- und
Tonwiedergabegeräten ist die Lautstärke so zu gestalten, dass andere nicht erheblich
belästigt werden.
(2) In der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr darf die Nachtruhe durch die Benutzung
dieser Instrumente und Geräte nicht gestört werden, es sei denn, dass die Störung auch
unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes der Nachbarschaft und der Allgemeinheit
vor nächtlichem Lärm objektiv als zumutbar anzuerkennen ist.
§3
(1) Haustiere sind so zu halten, dass die Nachbarschaft nicht mehr als nach den Umständen
unvermeidbar durch den von diesen Tieren erzeugten Lärm beeinträchtigt wird.
(2) Zum Schutz vor unnötigen Störungen sind Haustiere, deren Geräusche geeignet sind, auf
die Nachbarschaft einzuwirken, insbesondere Hunde, während der Zeit von 22:00 Uhr bis
6:00 Uhr und von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr so in geschlossenen Räumen zu halten oder zu
beaufsichtigen, dass keine Belästigung entstehen kann.
§4
Die Gemeinde kann auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen der §§ 1 bis
3 zulassen, wenn ein Bedürfnis auch unter Berücksichtigung des Schutzes der Allgemeinheit
oder der Nachbarschaft vor Lärm anzuerkennen ist.
§5
Nach Art. 11 Abs. 3 Nr. 4 BayImSchG kann mit Geldbuße bis zu 5000 Euro belegt werden,
wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. ruhestörende Haus- oder Gartenarbeiten gemäß § 1 Abs. 1–3 außerhalb der festgelegten Zeiten durchführt,
2. entgegen dem Verbot in § 2 in ruhestörender Weise Musikinstrumente, Tonübertragungs- und -wiedergabegeräte benutzt,
3. Haustiere entgegen den Verboten in §3 hält.
§6
Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt 20 Jahre.
TOP 6: Ganztagsbetreuung; Vorstellung - weitere Beratung
Herr Robida, Kreisjugendamtsleiter referiert über den derzeitigen Stand der Ganztagsbetreuung und die Möglichkeiten einer Ausgestaltung durch die jeweiligen Gemeinden.
GRätin Dengl stellt ein Scheiben der beiden Jugendbeauftragten der Gemeinde vor und übergibt das Forderungsschreiben an die Gemeinderäte.
TOP 7: Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Ohne Beschluss wegen offener Fragen
TOP 8: Gemeindebedarfsfläche Pienzenau
Ohne Beschluss
Es geht um die Einhaltung der Lärmschutzverordnung. Durch den Architekten wird ein neuer Plan erstellt, der das garantieren soll.
TOP 9: Feuerwehr Bruck – Vorberatung Eingabeplanung Feuerwehrhaus
B: Mit 8:4 Stimmen
Der Architekt Wäsler wird beauftragt den Eingabeplan beim Landratsamt einzureichen.
Die Vertragsentwürfe mit dem Erzbischöflichen Ordinariat und der Raiffeisenbank Alxing liegen beim Notar (nach Mitteilung des ersten Bürgermeisters.)
TOP 10: Bekanntgaben:
Ökomodellregion soll erweitert werden
TOP 11: Anfragen:
Keine
Vermerk: keine Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung, da es hierzu noch kein Protokoll gibt.
Gemeinderatssitzung vom 20.11.2024
Bei dem nachfolgenden Gedächtnisprotokoll zur Gemeinderatssitzung handelt es sich um eine persönliche Niederschrift von Angela Felzmann-Gaibinger, die ihre Eindrücke von der Sitzung wiedergeben. Das offizielle Protokoll wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Ohne GRe Kotter jun. Josef, Schwäbl jun. Josef, Grünfelder Gabriele
TOP 1: Bürgeranfragen:
Keine
TOP 2:Bauantrag zum Austausch des bestehenden Foliendaches gegen ein neues doppelschaliges Foliendach, Taglaching, Oberdorf, Fl.-Nr. 888/2
B: einstimmig
Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung vom 8.7.2024 wird versagt, da das Vorhaben durch die Überschreitun deer maximal zulässigen Höhe um ca. 8,0 m die Grundzüge der Planung berührt.
TOP 3: Bekanntgaben:
Keine
TOP 4: Anfragen:
keine